Abwahlantrag gegen Geschanowski

Als Bezirksverordnete der Freien Demokraten in der BVV Treptow-Köpenick nahmen auch wir Kenntnis von einem Abwahlantrag der Zählgemeinschaft aus SPD, Linke und Grüne gegen Bezirksstadtrat Bernd Geschanowski (AfD). Dieser wurde von drei Fraktionen eingebracht, die zusammen über eine einfache Mehrheit, nicht aber über die zur Abwahl erforderliche Zweidrittel-Mehrheit verfügen, so dass der Ausgang dieser Initiative offen erscheint.
Als damalige FDP-Fraktion hatten wir zu Beginn der Wahlperiode im Herbst 2021 klar zum Ausdruck gebracht, dass wir den Bewerber der AfD nicht wählen werden. Diese Bekenntnisse gab es auch von sämtlichen anderen Fraktionen. Es hätte daher keine Mehrheit für die Wiederwahl von Herrn Geschanowski zum Bezirksstadtrat geben dürfen. Trotzdem wurde er im fünften Wahlgang gewählt, weil die rot-rot-grüne Mehrheit nicht in der Lage war, ihren Beitrag dazu zu leisten. Im Gegenteil: Nachdem im Vorfeld angekündigt war, dass Herr Geschanowski sich letztmalig zur Wahl stelle, es auf einen anderen Kandidaten der AfD hinauslaufe, sind Vertreter dieser Zählgemeinschaft auf Fraktionsvertreter von CDU und FDP zugegangen, ob wir nicht unsere Ablehnung überdenken könnten. Es hieß, Herr Geschanowski sei „vollkommen unauällig“, „das kleinere Übel“, an dem man sich politisch und inhaltlich gut abarbeiten könnte, und man hätte nicht jede BVV-Sitzung mehr die Wahlgänge, mit denen sich die AfD in eine Märtyrerrolle begeben und nach außen prolieren könne. Diese Anbahnungen aus dem rot-rot-grünen Mehrheitslager wurden natürlich abgestritten, als sie nach der Wahl von Herrn Geschanowski öffentlich gemacht wurden.
Es ist jedoch am BVV-Abstimmungsergebnis vom 1. Februar 2022 mit 14 Ja-Stimmen, 14 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen (damalige Sitzverteilung: SPD 16, Linke 11, CDU 8, Grüne 8, AfD 7, FDP 3, Tierschutz 2 = 55) erkennbar, dass es für Herrn Geschanowski auch Ja-Stimmen bzw. Enthaltungen aus der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft gegeben haben muss, zumal etliche Bezirksverordnete aus verschiedenen Fraktionen RRG wie CDU an der Abstimmung gar nicht teilnahmen. Nur dadurch wurde Herr Geschanowski Anfang 2022 mit einer Vielzahl Stimmen aus den Reihen Rot-Rot-Grün gewählt.
Jetzt, wo die Hürde mit einer Zweidrittel- statt einer einfachen Mehrheit viel größer ist, versucht man dieses scheinbar zu korrigieren, verschafft aber der AfD eine Öffentlichkeit, die ihr mehr nutzt als schadet, denn ihr für Ordnungsamtsangelegenheiten zuständiger Stadtrat war in der Arbeit des Bezirksamtes bislang kaum wahrnehmbar.
Bei anderen Abwahlanträgen gegen Bezirksstadträte in der Vergangenheit lag immer ein medial öffentlich gewordener Skandal zugrunde. Dieser wurde im Plenum diskutiert und ausgewertet. Zumeist war die erste Stufe ein Missbilligungsantrag. Dieses ndet diesmal nicht statt.
Die Begründung der rot-rot-grünen Zählgemeinschaft für ihren nun eingereichten Abwahlantrag erscheint hingegen recht dünn. Sie liegt vor allem in der Vergangenheit vor seiner vermeidbar gewesenen Wiederwahl oder nehmen Bezug auf die sicherlich mit Sorge zu betrachtende Radikalisierung von großen Teilen seiner Partei. Es wird von den Einreichern zudem auf ein nunmehr gestörtes Vertrauensverhältnis verwiesen, nachdem das ihm unterstehende Ordnungsamt im Schlesischen Busch Drogenkontrollen vornahm - was aber die Frage stellen lässt, ob es bei Rot-Rot-Grün ein Vertrauen in seine Person zuvor gegeben hat.
Wir stellen fest: Sollte der Abwahlantrag erforderlich sein, wird der AfD-Bezirksstadtrat Geschanowski als Beamter auf Zeit lediglich in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Er erhält weiter - dann zuhause sitzend - seine Bezüge bis Herbst 2026. Oben drein erwirbt er am Ende mit zwei Wahlperioden die vollen Pensionsansprüche lebenslang.
Darüber hinaus bekommt bei Herrn Geschanowskis Abwahl die AfD-Fraktion wieder das Vorschlagsrecht, einen neuen Bezirksstadtrat vorzuschlagen. Dieser Tagesordnungspunkt würde bis zu einer erfolgreichen Nachwahl wieder jede BVV-Sitzung begleiten und der AfD eine Plattform bescheren, die sie öffentlich nutzen wird.
Wie schon die Wahl von Herrn Geschanowski Anfang 2022 entgegen aller Lippenbekenntnisse zeigte, kann man der rotrot-grünen Zählgemeinschaft aufgrund ihrer gezeigten Unzuverlässigkeit nicht trauen, dass sich für einen anderen neuen Bewerber wieder eine zufällige Mehrheit ergibt.
In diesem Fall würde ein neuer AfD-Bezirksstadtrat den sehr knappen Bezirkshaushalt jährlich um rund 114.000 Euro Dienstbezüge schmälern. Weitere Einsparungen in anderen Haushaltsbereichen wären erforderlich.
Daher sehen wir als FDP-Bezirksverordnete den von Rot-Rot-Grün eingebrachten Abwahlantrag äußerst kritisch und risikoreich.